Hochwasserschutz für denkmalgeschützte Gebäude
Hochwasserschutz für denkmalgeschützte Gebäude:
Ob in privatem oder öffentlichem Besitz: denkmalgeschützte Gebäude dürfen nicht verändert oder verunstaltet werden - auch nicht durch Fluttore, Dammbalken etc.
Mit FloodStop sind keine baulichen Veränderungen notwendig.
http://www.floodstop.ch